Ferienimmobilien sinnvoll versichern

Sarah Flatau
22.7.2024

Inhaltsverzeichnis

Ferienhäuser sinnvoll versichern

Haus- und Grundbesitzer wissen, wie wichtig es ist, das jeweilige Objekt abzusichern. Hierbei ist es nicht wichtig, ob man selbst in dem Objekt lebt oder ob man es vermietet. Gleiches gilt selbstverständlich für Ferienimmobilien aller Art. Es gibt zahlreiche verschiedene Versicherungen, die Sie für Ihre Ferienimmobilie abschließen können. Wichtig ist es, Risiken voll abzusichern und dennoch einen Überblick im Versicherungsdschungel zu behalten.

Welche Versicherungen benötigt man für eine Ferienimmobilie?

Nicht nur das Gebäude und der Hausrat müssen abgesichert sein. Eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht ist unabdinglich. Die Gebäudeversicherung schließt bei manchen Versicherern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit ein. Andere hingegen bieten diese gesondert an. Auch weitere Versicherungen, speziell auf die Vermietung von Ferienimmobilien abgestimmt, sollten Sie sich einmal genauer anschauen. Die empfohlenen Versicherungen für Ihre Ferienimmobilie sind:
 
- Gebäudeversicherung
- Glasversicherung
- Hausratversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Rechtsschutzversicherung
 

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung sichert, wie der Name schon vermuten lässt, das Gebäude ab. Nicht inbegriffen sind Einrichtungsgegenstände oder Dinge des alltäglichen Gebrauchs, hierfür ist die Hausratversicherung zuständig. Das Gebäude und all seine Bestandteile wie das Dach, Wände und weitere Gebäudeteile werden hierbei geschützt. Was deckt eine gute Gebäudeversicherung ab?
- Feuer
- Brand
- Blitzschlag
- Explosionen
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
- Glasbruch
- Elementarschäden
- Erdrutsch
- Erdbeben
- Überschwemmung
- Starkregen
 
Das ist eine lange Liste an möglichen Ereignissen, welche ein Gebäude schädigen oder gar zerstören können. Elementarschäden können außerdem jeweils in verschiedener Höhe abgeschlossen werden. Die Beiträge richten sich dann nach dem jeweils abgeschlossenen Vertrag. Hier muss individuell nach Lage und möglichen Gefahren entschieden werden. Schäden durch Überschwemmung kommen natürlich an Flussläufen oder anderen Gewässern eher vor als anderorts. Lassen Sie sich in jedem Fall von Ihrem Versicherungsvertreter umfassend diesbezüglich beraten. Eine Unterversicherung zieht im Schadensfall große Ärgernisse nach sich.
 

Glasversicherung

Die Glasversicherung ist in den meisten Fällen Teil der Gebäudeversicherung. Sie ist also in der Gebäudeversicherung eingeschlossen. Hier sind jedoch nur Bestandteile des Gebäudes versichert. Das bedeutet Fenster, Türen, Pergolen, Glasabdeckungen, Kuppeln, Veranden, Glasfronten oder Glasverkleidungen auch an Garagen. Eine Glasversicherung für Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung als Bestandteil der Gebäudeversicherung deckt also Gebäudebestandteile ab. Für Glas im Innenbereich ist die Glasversicherung der Hausratversicherung zuständig. Die Glasversicherung der Gebäudeversicherung deckt Beschädigungen oder Zerstörung der Glasscheiben ab. Durch die Risiken:
- Feuer
- Sturm
- Hagel
- Elementarschäden
 
Ist eine andere Person jedoch für den Schaden verantwortlich, greift die Privathaftpflicht des Verursachers, soweit dieser schadenpflichtig gemacht werden kann. Kinder unter 7 Jahren sind nicht zur Verantwortung zu ziehen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Schäden ab, die anderen Personen durch Mängel am Haus/ der Wohnung zugefügt werden. Unfälle im oder um das Haus, welche durch Mängel an diesem verursacht wurden, sind ebenfalls abgedeckt. Herabfallende Dachziegel, herausragende scharfe Gegenstände wie Nägel in Zäunen, lose Bodendielen oder Ähnliches gehören zu den möglichen Verursachern solcher Unfälle. Plötzliches Glatteis (Blitzeis) muss ebenfalls miteingeschlossen werden.
Unfälle eines Mieters oder Besuchers durch Selbstverschulden wie Stolpern über eigene Füße sind hingegen durch die eigene Unfallversicherung der jeweiligen Person abgedeckt. Verursacht eine Person selbst verschuldet Schäden im oder am Ferienhaus, so wird dieser Schaden über die Privathaftpflicht des Verursachers geregelt, sofern dieser eine hat. Diesbezüglich benötigen Sie also keine Absicherung.
Es gibt Versicherungsgesellschaften, bei denen ein zweiter Wohnsitz beziehungsweise eine Ferienimmobilie beitragsfrei in der bestehenden Hausratversicherung mitversichert ist. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hingegen ist objektgebunden. Besteht bereits ein Vertrag, so klären Sie ab, ob Ihre Ferienimmobilie mitversichert ist. Insbesondere bei einer Vermietung an wechselnde Gäste, wie es bei einer Ferienimmobilie üblich ist, sollten Sie jedoch gut aufpassen. Stellen Sie sicher, was genau der Vertrag beinhaltet und welche Eventualitäten jeweils abgesichert sind. Augenscheinlich freundliche Feriengäste können sich zudem im Nachhinein als unangenehm erweisen.

Hausratversicherung

Zum Hausrat gehören alle Sachen des Ge- und Verbrauchs im Haus. Das bedeutet Einrichtungsgegenstände wie Betten, Schränke, Kommoden, Teppiche und Ähnliches. Dekoration wie Lampen, Uhren und anderer Hausrat sind ebenso in der Hausratversicherung abgesichert. Auch Dinge, an die Sie im ersten Moment nicht denken, gehören dazu. Im Schadensfall müssen diese schließlich ersetzt werden. Lebensmittel, Handtücher, der Föhn im Badezimmer und Weiteres stehen Ihren Feriengästen schließlich zur Verfügung. Im Schadensfall möchten Sie den Ursprungszustand wieder herstellen. Die Höhe der Leistungen sollte also stets angepasst werden, da sich in einem Ferienhaus Ausstattungen mit der Zeit ändern.
 
Eine gute Hausratversicherung leistet bei folgenden Fällen:
- Feuer
- Brand
- Blitzschlag
- Explosionen
- Leitungswasserschäden
- Sturm
- Hagelschäden
- Einbruch und die dadurch verursachten Schäden am Hausrat (Schäden am Gebäude sind durch die Gebäudeversicherung abgedeckt)
- Diebstahl
- Vandalismus
- Elementarschäden
 
Vandalismus und Diebstahl sind Punkte, welche bei Ferienhäusern und Ferienimmobilien besonders zu beachten sind. Ein Einbruch während der laufenden Vermietung mit Verlust der Wertgegenstände Ihrer Feriengäste ist ein heikler Fall. Dieses Szenario kann je nach Versicherer jedoch miteingeschlossen werden. Manchmal haben Feriengäste auch eine Reisegepäckversicherung, die für solche Eventualitäten aufkommt. Ist dies weder in Ihrer Hausratversicherung abgedeckt noch durch eine Reisegepäckversicherung, so ist niemand versichert und die Feriengäste müssen mit dem Verlust ihrer Wertsachen leben. Die durch Einbruch an Ihrem Gebäude entstandenen Schäden sind jedoch mitversichert. Angenehm für Kundenbindung und Bewertung ist es natürlich, wenn Sie entsprechend versichert sind. Dies vermittelt auch Ihren Feriengästen ein Gefühl von Seriosität, Sicherheit und Vertrauen.
Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind nicht ständig vermietet oder bewohnt. Einbrecher und Diebe haben in dieser Zeit natürlich beste Chancen, in aller Ruhe einzubrechen und Ihnen das Objekt bis auf den letzten Nagel in der Wand leer zu räumen. Dementsprechend ist es von größter Wichtigkeit, Ihr Objekt entsprechend abzusichern. Sparen Sie nicht am Versicherungsschutz.

Haushalt-Glas Versicherung

Die Haushalt-Glas Versicherung ist die Glasversicherung der Hausratversicherung für die Verglasungen in Innenräumen. Hierzu zählen Ceranfelder, Spiegel, Spiegeltüren, Glasplatten, Mobiliarverglasungen. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Hohlgläser, Lampen und Dekorationsgegenstände aus Glas oder mit Glasanteil und Trinkgläser. Egal wodurch der Glasschaden ausgelöst wurde, die Haushalt-Glas Versicherung kommt für den Schaden auf. Zum Beispiel ein Gegenstand fällt jemandem aus der Hand und zerbricht beim Aufprall auf das Ceranfeld die Glasplatte des Selbigen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist sogar im Schadensfall die Elektronik des Herdes mitversichert. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem jeweiligen Anbieter.
 

Weitere für Sie relevante Versicherungen

Auch weniger bekannte Versicherungen ergeben durchaus Sinn. Mit einem Rundumschutz sind Sie für alle Eventualitäten abgesichert und können die Vermietung sorgenfrei vornehmen.

Rechtsschutzversicherung für Vermieter

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so leistet nicht Ihre Haftpflicht, sondern Ihre Rechtsschutzversicherung. Die entstehenden Gerichtskosten und die Verfahrenskosten können je nach Fall rasant in die Höhe steigen. Es ist sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung für die von Ihnen vermietete Wohneinheit abzuschließen. Diese ist nicht günstig, da es häufig zu Streitigkeiten kommen kann. Die entstehenden Kosten im Falle eines Gerichtsverfahrens übersteigen die Beiträge jedoch um ein Vielfaches. Bewahren Sie sich selbst vor dem finanziellen Ruin, den solch ein Fall mit sich bringen kann, und lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsvertreter oder Ihrer Versicherungsvertreterin ausführlich zu dieser Thematik beraten.

Reiserücktrittversicherungen

Stornierungen eines Aufenthalts kommen häufig aus verschiedenen Gründen vor. Meistens halten höhere Mächte Menschen davon ab, eine Reise anzutreten. Kaum jemand storniert schließlich ohne Grund einen Aufenthalt, auf den er oder sie sich gefreut hat.
Stornierungsgründe können sein:
 
- Gesundheitliche Aspekte (Z. B. Unfall, Krankheit, Verletzung)
- Umweltbedingte Gründe (Schlechtwetter, Naturphänomene, Naturkatastrophen)
- Persönliche Gründe
- Weitere Verpflichtungen (Beruflich, Zeuge vor Gericht oder Ähnliches)
- Tod eines nahen Angehörigen
- Geburt eines Kindes
 
Ihnen entgehen in diesen Fällen ärgerlicherweise die geplanten Mieteinnahmen. Eine kurzfristige Vermietung ist fast nicht möglich und es entsteht Ihnen ein finanzieller Schaden. Haben die Feriengäste eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, so erstattet diese den Mietpreis. Natürlich können Sie selbst Ihren Gästen keine Reiserücktrittsversicherung verkaufen. Weisen Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Preis auch bei Nichtantreten der Reise gezahlt werden muss. Legen Sie Ihren Feriengästen also den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung ans Herz, stärkt dies das Vertrauensverhältnis und die Kundenbindung.
 

Versicherungen bei Vermietungsplattformen im Internet

„Airbnb“, „HomeAway“ und weitere Plattformen zur Vermittlung von Ferienimmobilien bieten das Abschließen einer Versicherung an. Die Vermieter oder Eigentümer der jeweiligen Ferienimmobilie genießt einige Vorteile hierdurch. Zunächst kann die Zahlung einer Kaution eingefordert werden. Eine sinnvolle Absicherung, welche sich bereits bewährt hat. Bei der sogenannten „Host-Schutzversicherung“ (Gastgeber-Schutzversicherung) von „Airbnb“ können Personen- und Sachschäden versichert werden. Ein Deckungswert bis maximal 1.000.000 € ist hierbei wählbar. Selbige Summe bietet auch die Haftpflichtversicherung des Konkurrenten „HomeAway“ an.

Sinnvoll und ausreichend absichern

Die passenden Versicherungen auszuwählen ist oft nicht so einfach. Einige sind zwingend notwendig und andere können Sie sich je nach Fall sparen. Preise, Leistungen und Bedingungen variieren nicht nur von Versicherer zu Versicherer. Regionale Unterschiede spielen ebenfalls bei Angeboten, Leistungen und Preisgestaltung eine Rolle. Bei Ferienimmobilien im Ausland verkompliziert sich der Vorgang natürlich noch einmal. Mit guter Beratung und einer entsprechenden Vorbereitung ist das sinnvolle und ausreichende Absichern Ihrer Ferienimmobilie jedoch kein Problem. Versicherungen sind als Absicherung für den Ernstfall stets eine Notwendigkeit, auf die man nicht verzichten soll. Wer nicht versichert oder unterversichert ist, der läuft Gefahr, große finanzielle Verluste zu erleiden. Diese können sogar so groß sein, dass man sich gar nicht mehr erholt. Einige Versicherungen sind jedoch je nach Fall überflüssig, da die Wahrscheinlichkeit eines Schadens sehr gering oder fast ausgeschlossen ist. Während eine Haftpflicht stets von größter Wichtigkeit ist, spielen andere Versicherungen oft eine Nebenrolle. Egal, ob Sie als Privatperson oder als Unternehmen Ferienimmobilien vermieten, eine entsprechende Absicherung muss her. In heißen und überwiegend trockenen Regionen ist eine Versicherung gegen Hagelschlag zum Beispiel unsinnig. Ein Risiko besteht zwar immer, doch dieses muss richtig eingeschätzt und kalkuliert werden.

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